Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/116755 
Year of Publication: 
2014
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 298
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
Die Kritik am Verfahren zur Bemessung der Grundsicherungs- bzw. Sozialhilfeleistungen reißt auch nach der Reform von 2011 nicht ab. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Frage nachgegangen, ob der methodische Ansatz (Statistikmodell) und die vom Gesetzgeber gewählten Referenzgruppen unter Berücksichtigung der Verteilungsentwicklung weiterhin geeignet sind, um das soziokulturelle Existenzminimum zu ermitteln. Darüber hinaus wird der Einfluss fiktiver Szenarien auf das Grundsicherungsniveau geprüft. Zum einen wird untersucht, inwieweit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zu höheren Regelbedarfen führen würde. Zum anderen werden die Effekte der normativen Neuausrichtung, die mit dem reformierten Verfahren der Bedarfsermittlung erfolgt ist, quantifiziert: Alternativrechnungen zeigen, dass die Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu einer deutlichen Erhöhung des Grundsicherungsniveaus geführt hätte, die aber durch Streichungen von Gütern aus dem regelbedarfsrelevanten Konsum und durch eine Verkleinerung des Referenzeinkommensbereichs überkompensiert wurde.
Document Type: 
Working Paper

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