Abstract:
Am 1. Januar 1997 trat eine Krankengeldkürzung von 80 auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens in Kraft. Ab der siebten Woche erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld, sie gelten als langzeitkrank. Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass durch diese Maßnahme innerhalb von zehn Jahren rund fünf Milliarden Euro von den Langzeitkranken zugunsten der übrigen Versicherten umverteilt wurden. Dies trägt - wie von der Politik gewünscht - dazu bei, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, wenngleich der Effekt mit zuletzt 0,04 Beitragspunkten marginal ist. Durch die Krankengeldkürzung verlieren Langzeitkranke durchschnittlich 250 Euro pro Krankheitsepisode. Die Kürzung hat ursächlich nicht dazu geführt, dass die Zahl der Langzeitkrankheitsfälle von 1993 bis 2006 von 2,3 auf 1,4 Millionen gesunken ist.