Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165658 
Erscheinungsjahr: 
2015
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 68 [Issue:] 20 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2015 [Pages:] 25-34
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2015 das Abwicklungsmechanismusgesetz zur Umsetzung des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken verabschiedet. Damit soll im Euroraum ein verbessertes rechtliches Instrumentarium bereitstehen, um Banken in einer möglichen Schieflage sanieren oder abwickeln zu können. Nach Ansicht von Sarah Zech, GSK Stockmann + Kollegen, München, und Bernd Rudolph, Ludwig-Maximilians-Universität München, wird die Abwicklungsfähigkeit ein wichtiger Schritt zur Lösung des Too-big-to-fail-Problems von Banken sein.
Schlagwörter: 
EU-Bankrecht
Bankenaufsicht
Bankenkrise
Finanzmarkt
Eurozone
JEL: 
G21
G28
Dokumentart: 
Article

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