Abstract:
Angesichts der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung ist es ein zentrales wirtschaftspolitisches Ziel, die Zahl der Beschäftigten und damit der Beitragszahlenden auf möglichst hohem Niveau zu halten. Dies könnte erreicht werden, wenn Menschen später aus ihrem Erwerbsleben ausscheiden. Eine Teilzeitrente, also die Möglichkeit, vor der Regelaltersgrenze Teilzeitbeschäftigung und Rentenbezug zu kombinieren, könnte die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen. Welche Folgen eine Teilzeitrente auf die Beschäftigung hat, wird im Folgenden simuliert. Die Ergebnisse zeigen, dass ein uneingeschränkter Zugang zu einer Teilzeitrente zu einem erhöhten Beschäftigungsvolumen und zu positiven fiskalischen Effekten führen kann. Die Beschäftigungseffekte fallen insbesondere dann positiv aus, wenn das Eintrittsalter zur Teilzeitrente mit dem Frühverrentungsalter von 63 Jahren zusammenfällt. Die 2017 in Kraft getretene Flexirente ermöglicht wie die simulierte Teilzeitrente einen Teilrentenbezug bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit vor der Regelaltersgrenze. Allerdings könnte die Komplexität sowie die Höhe der Anrechnungsrate des Hinzuverdienstes die Attraktivität der Flexirente reduzieren. Hinzu kommt, dass die Reduzierung der Arbeitszeit für eine Flexirente nur nach Zustimmung von der Arbeitgeberseite erfolgen kann. Wenn sich bei einer Evaluation der Flexirente zeigt, dass nur wenige Menschen von ihr Gebrauch machen, müsste die Politik die Hinzuverdienstregelungen vereinfachen und über ein gesetzlich verankertes Recht auf Teilzeitrenten vor der Regelaltersgrenze - mit möglichen Ausnahmen insbesondere für kleine Unternehmen - nachdenken.