Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/190939 
Authors: 
Year of Publication: 
1988
Series/Report no.: 
Manuskripte aus den Instituten für Betriebswirtschaftslehre der Universität Kiel No. 216
Publisher: 
Universität Kiel, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Kiel
Abstract: 
Nach § 264 (2) HGB hat der Jahresabschluß von Unternehmen auch ein Bild der Finanzlage zu vermitteln. Ein eigenständiges Rechenwerk wie zur Vermögens- und Ertragslage hat der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. Eine Rechnungslegung zur Finanzlage wird heute schon in den USA und Großbritannien praktiziert. In der EG wird mittelfristig eine Regelung erwartet, die den Mitgliedstaaten eine Rechnungslegung zur Finanzlage zwingend vorschreibt. Vor diesem Hintergrund ist das Statement No. 95 des FASB ein wichtiges Dokument, zu dessen Inhalt im folgenden Stellung genommen wird.
Document Type: 
Working Paper
Document Version: 
Digitized Version

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