Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/225675 
Erscheinungsjahr: 
2018
Quellenangabe: 
[Editor:] ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung [Title:] Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung [ISBN:] 978-3-88838-559-9 [Publisher:] ARL [Place:] Hannover [Year:] 2018 [Pages:] 139-160
Verlag: 
ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Hannover
Zusammenfassung: 
Der Begriff der Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Er umfasst die vorbereitende Bauleitplanung durch Flächennutzungspläne und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne. Beide Planarten dienen zusammen der Vorbereitung und Lenkung der baulichen Nutzung in den Gemeinden. Sie werden nach einem vom BauGB vorgegebenen Verfahren von der Gemeindevertretung bzw. dem Stadtrat beschlossen. An den Bebauungsplan als Satzung sind sowohl die Grundeigentümer als auch die Baugenehmigungsbehörden gebunden. Der Flächennutzungsplan hat nur behördeninterne Wirkung, Bebauungspläne müssen aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
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