Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/227398 
Year of Publication: 
2017
Series/Report no.: 
Policy Note No. 17
Publisher: 
EcoAustria - Institute for Economic Research, Vienna
Abstract: 
Am 30. Juni 2017 haben sich die Sozialpartner auf einen flächendeckenden Mindestlohn in Österreich von 1.500 Euro pro Monat geeinigt und sind damit der Vorgabe der Bundesregierung aus dem Frühjahr gefolgt. Der Mindestlohn ist insbesondere nach Einbeziehung des 13. und 14. Gehalts mit umgerechnet 10,12 Euro pro Stunde im internationalen Vergleich sehr hoch. In Europa liegt er lediglich in Luxemburg noch höher; jedoch bei deutlich höherem durchschnittlichem Lohnniveau. Gegenüber Deutschland ist der Mindestlohn 14,5 Prozent höher und auch im Vergleich zu Frankreich liegt das Niveau markant darüber. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung vorgesehen, in welchen Branchen der Mindestlohn umgesetzt wurde. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen des flächendeckenden Mindestlohns werden mit Hilfe des Makromodells PuMA von EcoAustria analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn merkliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt. Es ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn in Höhe von 1.5 00 Euro die Beschäftigung gegenüber einer Situation ohne flächendeckenden Mindestlohn um etwa 6.000 Arbeitnehmerinnen reduziert und die Arbeitslosenquote um 0,2 Prozentpunkte erhöht, wobei insbesondere jüngere Personen und solche mit höchstens Pflichtschulabschluss davon betroffen sind. Unter den Geringqualifizierten nimmt die Arbeitslosenquote sogar um 0,8 Prozentpunkte zu. Der Mindestlohn senkt zudem die Anreize junger Personen, in Ausbildung zu investieren. Je später der Mindestlohn eingeführt wird, desto geringer sind die Effekte, da Lohnsteigerungen ohnehin stattgefunden hätten. Bei einer schrittweisen Einführung bis 2020 fällt dies jedoch nur begrenzt ins Gewicht In jedem Fall treten negative Effekte auf Investitionen und Wachstum auf. Hinzu kommt, dass es bei der Einführung des Mindestlohns durch die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu keinem Anstieg des realen Konsums privater Haushalte kommt. Sollte mit dem Mindestlohn das Ziel der Steigerung des privaten Konsums verfolgt werden, so wird dieses Ziel verfehlt. Insgesamt ist die Einführung des Mindestlohns aus volkswirtschaftlicher Sicht schädlich und daher abzulehnen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der erschwerten Integration von asylberechtigten Personen in den Arbeitsmarkt.
Document Type: 
Research Report

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