Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/231499 
Year of Publication: 
2021
Series/Report no.: 
ÖFSE Policy Note No. 36/2021
Publisher: 
Austrian Foundation for Development Research (ÖFSE), Vienna
Abstract: 
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen, die bestimmte mineralische Rohstoffe in die EU einführen, dafür sorgen, durch ihre Beschaffungspraktiken nicht zu Konflikten und Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Damit endet die Übergangsfrist der 2017 veröffentlichten EU-Verordnung zu Konfliktmineralien, die in der EU erstmals verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen einführt. Ihr Anwendungsbereich ist allerdings äußerst eingeschränkt. Die Umsetzung kann jedoch als Probelauf gesehen werden, aus dem Lehren für die Einführung von umfassenderen Regulierungen im mineralischen Rohstoffsektor sowie von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in anderen Wirtschaftssektoren abgeleitet werden können.
Document Type: 
Research Report

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