Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/265129 
Erscheinungsjahr: 
2022
Schriftenreihe/Nr.: 
WSI Policy Brief No. 71
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Im Herbst stehen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen an. Diese Wahlen finden regelmäßig alle vier Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt. Schwerbehindertenvertretungen sind die Interessenvertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen. Sie sollen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen in einem Betrieb fördern und sie unterstützen. Als behindert gelten Menschen, "[...] die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können" (§ 2 I SGB IX). Als schwerbehindert werden diejenigen bezeichnet, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Schwerbehinderten gleichgestellt sind Menschen, die einen Behinderungsgrad von mindestens 30 haben und ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erhalten oder behalten könnten. Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt festgestellt, die Gleichstellung durch die Arbeitsagentur. [...]
Dokumentart: 
Research Report

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