Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/273527 
Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
IW-Kurzbericht No. 40/2023
Verlag: 
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Zusammenfassung: 
Zum 1. Januar 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten gefallen. Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig mit Abschlägen oder abschlagsfrei in Rente gehen, können neben dem Bezug ihrer Rente unbegrenzt sozialversicherungspflichtig weiterverdienen. Die Abgabenbelastung ist jedoch relativ hoch, so dass die Arbeitsanreize eher gering sind.
Dokumentart: 
Research Report

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419.2 kB





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