Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/273598 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2023
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 90 [Issue:] 22 [Year:] 2023 [Pages:] 262-268
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Im Oktober 2023 tritt das Europäische CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) in Kraft. Der neue Mechanismus ist Teil einer Reform des Europäischen Emissionshandels (EHS). Derzeit müssen energieintensive Industrien nur einen Teil der EHS-Emissionszertifikate am Markt kaufen, damit sie im globalen Wettbewerb bestehen können. Der Rest wird frei zugeteilt. Der CBAM soll diese freien Zuteilungen schrittweise durch eine Abgabe auf die in den Einfuhren enthaltenen CO2-Emissionen ersetzen. Nach einer Übergangsphase, in der vorwiegend ein Monitoring erfolgen wird, wird diese Abgabe ab 2026 bei Importen bestimmter Produkte erhoben. Der Grenzausgleichmechanismus kann Emissionsverlagerungen in andere Länder sowie den Produktionsrückgang treibhausgasintensiver Industrien in Folge der Einschränkung der freien Zertifikate und steigender CO2-Preise abfedern. Er kann sie aber nicht vollständig ausgleichen. Insbesondere bietet er keinen ausreichenden Schutz für Exporteure ins Nicht-EU-Ausland. Entscheidend ist dabei, dass der CBAM nicht zu Handelskonflikten führt, die multilaterale Kooperationen erschweren. Internationale Zusammenarbeit ist für die Bewältigung der Klimakrise unabdingbar, da nur dadurch die globalen Emissionen gesenkt werden können.
Schlagwörter: 
EU climate policy
CBAM
Carbon Leakage
General equilibrium trade models
JEL: 
F12
F13
F18
Q56
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Article

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Größe
1.26 MB





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