Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/281054 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
Kiel Insight No. 2023.10
Verlag: 
Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel), Kiel
Zusammenfassung: 
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Nachtragshaushalt 2021 sind die haushaltpolitischen Planungen der Bundesregierung obsolet geworden. Im Kern wurde die im Nachtragshaushalt 2021 festgelegte Zuführung von 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beklagt. Die Mittel stammten aus im Jahr 2021 nicht aufgebrauchten Notlagenkrediten. Allerdings wurde zugleich auch das Sondervermögen Fluthilfe mit 16 Mrd. Euro befüllt und die Abrechnung der Schuldenbremse mit Blick auf die Sondervermögen geändert. Die Änderung der Abrechnung machte es erst möglich, die Corona-Kredite als Spielräume via Sondervermögen in die folgenden Jahre mitzunehmen (Boysen-Hogrefe 2022).
Dokumentart: 
Article

Datei(en):
Datei
Größe
112.75 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.