Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/281204 
Authors: 
Year of Publication: 
2023
Series/Report no.: 
Wismarer Diskussionspapiere No. 02/2023
Publisher: 
Hochschule Wismar, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Wismar
Abstract: 
Für den betriebswirtschaftlichen Erfolg einer Aktiengesellschaft ist kein Aspekt so wichtig wie die Entscheidungen und Handlungen des Organs des Vorstands. Der Vorstand als Inhaber der Leitungshoheit über die Aktiengesellschaft1 trifft die wesentlichsten Entscheidungen auf der Ebene der normativen Unternehmens-führung und richtet das Unternehmen auf dem Markt aus. Es besteht so ein direk-ter Zusammenhang zwischen dem Unternehmenserfolg und dem Handeln des Vorstandes. Der Vorstand findet sich bei seiner Entscheidungsfindung in dem Dilemma zwi-schen der Verpflichtung sich mit "vollem Einsatz ihrer Person" dem Interesse der Gesellschaft zu unterwerfen2 und dem persönlichen Interesse der Vermeidung des Haftungsrisikos bei Fehlentscheidungen aus § 93 II 1 AktG wieder. Fehlentschei-dungen sind insbesondere bei der Komplexität von Geschäftsentscheidungen in großen international ausgerichteten Aktiengesellschaften kaum vermeidbar. Die Garantie für eine positive Auswirkung von Entscheidungen kann nicht gegeben werden. Abhilfe schafft hier die sog. "Business Judgement Rule", die dem Vor-stand eine Haftungserleichterung gewährt, sofern dieser davon ausgehen konnte, im Interesse der Gesellschaft zu handeln.3 Die Grenze zwischen Ermessensfrei-heit und Pflichtverletzung kann aufgrund der Einzelfallbetrachtung nur schwam-mig gezeichnet werden und hinterlässt den Vorstand mit Rechtsunsicherheit in dem wirtschaftlich höchst bedeutsamen Feld des Handlungsspielraums bei Geschäftsentscheidungen. (...)
JEL: 
K42
M12
F69
ISBN: 
978-3-948862-13-8
Document Type: 
Working Paper

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