Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/294153 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2024
Schriftenreihe/Nr.: 
IAB-Forschungsbericht No. 2/2024
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Seit der Einführung der so genannten Brückenteilzeit zum 1. Januar 2019 können Beschäftigte ihre vertragliche Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren und danach ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit wieder aufnehmen. Die Ergebnisse des vorliegenden Beitrages zeigen, dass die Reform bislang nur geringe Veränderungen der Teilzeitbeschäftigung in denjenigen Betrieben (bis 200 Beschäftigten) nach sich gezogen hat, in denen Beschäftigte vom Recht auf Brückenteilzeit Gebrauch machen können. Als von der Reform nicht betroffene Betriebe werden in der vorliegenden Analyse diejenigen Betriebe bezeichnet, die zu Unternehmen mit bis zu 45 Beschäftigten gehören. Als von der Reform betroffen werden in der Studie diejenigen Betriebe betrachtet, wenn sie zu einem Unternehmen gehören, dass mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte hat. Betriebe, die zu Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gehören, waren auch von der Einführung der Brückenteilzeit betroffen, werden jedoch der schlechteren Vergleichbarkeit halber für die vorliegende Untersuchung nicht herangezogen. Der Vergleich der Teilzeitquoten in von der Reform betroffenen und nicht betroffenen Betrieben zeigt, dass die Teilzeitquoten über den gesamten Beobachtungszeitraum, also von 2014 bis 2021, in nicht betroffenen Betrieben höher ausfielen als die in betroffenen Betrieben. Dieser grundsätzliche Niveauunterschied blieb auch nach Inkrafttreten der Brückenteilzeit im Jahr 2019 bestehen. Insgesamt verzeichneten die Betriebe mit Beginn der Covid-19-Rezession einen etwas geringeren Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung. Der geringere Zuwachs ist sowohl bei betroffenen Betrieben zu beobachten (also bei Betrieben, die zu Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten gehören) als auch bei kleineren Betrieben, die von den Regelungen ausgenommen sind. Nach der Reform hat sich jedoch der Zuwachs der Teilzeitbeschäftigung in den Betrieben, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Brückenteilzeit geltend machen können, etwas weniger stark abgeschwächt. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Entwicklungen in den Jahren 2020 und 2021 nur schwer von Effekten der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Rezession abzugrenzen sind. Insgesamt lässt sich die ermittelte Veränderung für einen Betrieb mit durchschnittlich 200 Beschäftigen dahingehend beziffern, dass über den Gesamtzeitraum nach der Reform die Zunahme an Teilzeitbeschäftigten im Mittel um 1 Person höher ausfällt als bei vergleichbaren nicht betroffenen Betrieben. Diese Zunahme ist jedoch zu gering, als dass die Teilzeitquoten in betroffenen Betrieben mit den höheren Quoten nicht betroffener Betriebe gleichziehen würden. Die sogenannte Zumutbarkeitsregel, welche eine Obergrenze von Umwandlungen in Unternehmen mit mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigten vorsieht, kann diese geringe Veränderung nicht plausibel erklären. Gemäß dieser Regel sind Arbeitgeber, die mehr als 45 und bis zu 200 Beschäftigte haben, verpflichtet, nur einer Person pro 15 angefangenen Beschäftigten einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu gewähren. Eine weitere Erklärung könnte darin bestehen, dass die derzeit geltenden Regeln von vielen Beschäftigten als zu unflexibel wahrgenommen werden. So sieht die Regelung zur Brückenteilzeit vor, dass Beschäftigte einen Antrag auf befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr und für maximal fünf Jahre stellen können. Während der beantragten Laufzeit ist es zudem nicht möglich, wieder zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren. Zudem können die bezifferten Veränderungen während der Covid-19-Rezession möglicherweise auch widerspiegeln, dass Beschäftigte in diesem Zeitraum eine größere Zurückhaltung bei der Reduzierung der Arbeitszeit an den Tag gelegt haben. Inwiefern die Reform im Zuge der wirtschaftlichen Erholung einen langfristigen Effekt auf die Inanspruchnahme befristeter Arbeitszeitreduzierungen hat, bleibt daher abzuwarten.
Zusammenfassung (übersetzt): 
Since the introduction of temporary part-time work on 1 January 2019, employees have been entitled to reduce their contractual working hours for a limited period of time and then resume their originally agreed working hours. The results of this report show that the reform was not associated with major changes in part-time employment in companies whose employees were entitled to make use of such temporary working time reductions. In our analysis, we define establishments that were not affected by the reform as those that belong to companies with up to 45 employees, while affected establishments are part of companies with more than 45 and up to 200 employees. Establishments that are part of larger companies with more than 200 employees were also affected by the reform, but are not considered here for the sake of poorer comparability. A comparison of part-time rates in establishments that were affected by the reform and those that were not shows that over the entire observation period from 2014 to 2021, part-time rates in non-affected establishments were higher than in affected establishments. This pattern has not changed after the introduction of temporary part-time work came into force in 2019. With the onset of the Covid-19 recession, establishments experienced a slightly lower increase in part-time employment. The lower increase can be observed both in affected establishments (i.e., those belonging to companies with more than 45 and up to 200 employees) and in smaller establishments that are exempt from the regulations. However, the post-reform slow-down of the increase in part-time employment appears to have been slightly lower in affected establishments. A causal interpretation of these results if limited by the fact that, especially for the years 2020 and 2021, it is generally hard to disentangle reform-induced effects on part-time employment from Covid-19 related shocks. Overall, our findings suggest that for an establishment with 200 employees the increase in the number of part-time employees over the post-reform relative to the pre-reform period is on average 1 person higher than in establishments that were not affected by the reform. However, this increase is too small to help ensure that part-time shares in affected establishments can keep pace with the higher shares of non-affected establishments. A mandatory restriction, which stipulates an upper limit of temporary working time reductions in companies with more than 45 and up to 200 employees, cannot plausibly explain this small change. Another explanation could be that individual take-up is low as the current rules are perceived as too inflexible. For example, according to the current regulation employees can apply for temporary part-time work for a minimum of one year and for a maximum of 5 years. In addition, it is not possible to return to the originally agreed working hours during the requested period. Moreover, the negligible effects on part-time shares observed during the Covid-19 recession may also reflect that workers may have shown greater reluctance to reduce their working hours during this period. The question of whether the reform has increased the share of part-time work during the economic recovery after the recession is left for future research.
Schlagwörter: 
Brückenteilzeit
Teilzeit
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-sa Logo
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe
560.34 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.