Abstract:
Das Gründungsgeschehen ist seit den 70er Jahren ein Forschungsschwerpunkt des IfM Bonn. Zur qualitativen und quantitativen Erfassung des Gründungsgeschehens greift das IfM Bonn auf verschiedene Statistiken zurück (Statistik der Gewerbemeldungen, fluktuationsrelevante Informationen aus Datenquellen wie der Erwerbstätigenstatistik (Mikrozensus, SOEP), Umsatzsteuerstatistik, Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) und überführt diese in eine Gründungsstatistik des IfM Bonn. Die vorliegende Studie stellt die Auswertung der Daten für 1996-1999 vor. Bis zum heutigen Tag bilden die Gewerbemeldungen die wichtigste Grundlage für Informationen über das Gründungsgeschehen, obwohl sie in erster Linie an den gewerberechtlichen Erfordernissen ausgerichtet sind. So lässt sich auf dieser Grundlage insgesamt zeigen, dass Gewerbean- und -abmeldungen sowie Gründungen und Liquidationen seit 1996 jährlich Positivsalden verzeichneten. Die Unterschiede der einzelnen Berichtswerke führen jedoch zu stark abweichenden Ergebnissen. So weist beispielsweise die Umsatzsteuerstatistik für das Jahr 1998 174.000 Gründungen aus, das Statistische Bundesamt auf Basis der Gewerbemeldungen 215.000 und das IfM Bonn 538.000. Der wesentliche Grund für diese Niveauunterschiede liegt darin, dass die niedrigeren Zahlenwerte nur Gründungen berücksichtigen, die bereits beim Start oder im ersten Nachgründungsjahr eine bestimmte Mindestgröße überschreiten oder Kriterien aufweisen, die dies zumindest vermuten lassen. Mit der dargestellten Methode zur Ermittlung der selbständig-originären Gründungen und Liquidationen werden - auch in einer nachträglichen Berechnung für das Jahr 2000 - die wesentlichen Komponenten des Fluktuationsgeschehens identifiziert, was zu einer höheren Transparenz führt. Trotzdem bleiben noch einige Wünsche bezüglich einer aussagekräftigen Unternehmens- und Existenzgründungsstatistik offen, die zur Zeit von den Verantwortlichen beraten werden. Zusammenhänge wie der zwischen Fluktuation und Unternehmensbestand können erst auf der Grundlage eines einheitlichen funktionsfähigen Unternehmensregisters berechnet werden.