Zusammenfassung:
Die vielfältigen Bemühungen und Bestrebungen, durch eine Verbesserung der wirtschafts- und finanzpolitischen Regelungen in der Europäischen Union (EU) die Euro-Schuldenkrise zu beenden, haben gezeigt, dass nicht alle Mitgliedstaaten bereit waren, diese Maßnahmen mitzutragen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (VSKS) in der Wirtschafts- und Währungsunion, dessen dritter Teil den sogenannten Fiskalpakt regelt. Da das Vereinigte Königreich sich einer Regelung im Primärrecht der Union durch eine Vertragsänderung widersetzte (House of Commons, 2013, 25), unterzeichneten 25 von den damals 27 Mitgliedstaaten den VSKS als eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag. Auch der Euro-Plus-Pakt, mit dem eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten erreicht werden soll, wurde außerhalb des Unionsrechts von 23 Ländern beschlossen. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wurde intergouvernemental im Rat zwischen den Vertretern der Regierungen der Eurostaaten vereinbart (Müller-Graff, 2012, 8). Der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde zwar auf der Grundlage einer Regelung im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEU-Vertrag, Artikel 136, Abs. 1) geschaffen, jedoch ebenfalls nur von den Mitgliedstaaten der Eurozone und in Form eines eigenständigen völkerrechtlichen Vertrags (ebd.). [...]