Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/106952 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2013
Schriftenreihe/Nr.: 
SAFE Policy Letter No. 2
Verlag: 
Goethe University Frankfurt, SAFE - Sustainable Architecture for Finance in Europe, Frankfurt a. M.
Zusammenfassung: 
In den vergangenen Jahrzehnten wurden hohe Garantieverzinsungen in den Lebensversicherungsverträgen vereinbart. Dauert die herrschende Niedrigzinsphase noch einige Jahre an, wird es für einige Lebensversicherungsunternehmen schwierig werden, die gegebenen Langzeitgarantien über ihre Kapitalanlage zu erwirtschaften. Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die eine Höhe übersteigen, die zur Gewährleistung eines intergenerativen Risikoausgleichs notwendig ist. Weiterhin sollten Versicherungskunden nur an Bewertungsreserven beteiligt werden, die aus Kapitalanlagen entstehen, die nicht festverzinsliche Wertpapiere umfassen.
Schlagwörter: 
Bewertungsreserven
Garantiezins
Lebensversicherungen
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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