Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/111910 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
SAFE Policy Letter No. 44
Verlag: 
Goethe University Frankfurt, SAFE - Sustainable Architecture for Finance in Europe, Frankfurt a. M.
Zusammenfassung: 
In Absatz 3 des Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wurde für die Verwendung von ESM Geldern festgelegt, dass diese nur dann zur Gewährung von Finanzhilfen verwendet werden dürfen, wenn "... dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren." Im vorliegenden Artikel argumentiert Alfons Weichenrieder, dass die nach dem griechischen Referendum entstandene Situation, die Stabilität des "Euro-Währungsgebiets insgesamt" nicht bedroht, so dass die Vergabe von neuen Krediten, zumal diese voraussichtlich unter weichen und im Zweifel nicht durchsetzbaren Auflagen vergeben würden, ein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundlagen des ESM wäre.
Schlagwörter: 
Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
ESM
Währungsunion
Dokumentart: 
Research Report

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187.37 kB





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