Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/116486 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2000
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapier No. 23
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Der Sachverständigenrat Bildung bei der Hans-Böckler-Stiftung hat im Oktober 1998 seine Überlegungen für eine umfassende Reform der Bildungsfinanzierung der Öffentlichkeit vorgestellt und eine erhebliche Resonanz in der politischen und Medienöffentlichkeit erzielt. Bei seinen Überlegungen ging der Sachverständigenrat davon aus, dass die Zahl der Studierenden bis zum Jahre 2010 von etwa 1,8 Millionen auf fast 2,1 Millionen anwachsen wird. Gleichzeitig werden sich immer mehr Menschen auch nach dem Abschluss einer Ausbildung weiterbilden müssen, um den sich immer schneller verändernden Anforderungen ihres Berufs gerecht werden zu können. Dies führt zu einer steigenden Nachfrage nach Bildung, so dass die öffentlichen und privaten Ausgaben steigen dürften, selbst wenn das öffentliche Bildungsangebot unverändert bleiben würde. Angesichts leerer Staatskassen bezweifelt der Sachverständigenrat, dass die öffentliche Hand zukünftig in der Lage sein wird, die notwendigen Gelder aufzubringen. Aufgrund dieser Ausgangslage geht der Sachverständigenrat von folgenden Prämissen aus: Die vorhandenen Mittel sollen kostengünstig eingesetzt und gerechter als bisher auf die verschiedenen Bildungswege verteilt werden, um so jedem die notwendige Weiterbildung zu ermöglichen.
Dokumentart: 
Working Paper
Erscheint in der Sammlung:

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