Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/116678 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2010
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapier No. 226
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Mit Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sollen öffentliche Unternehmen auf Grundsätze guter Unternehmensführung verpflichtet werden. Der Bund sowie einzelne Länder und Kommunen haben seit 2009 mehrere PCGK-Regelwerke für Unternehmen beschlossen, die vollständig oder mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören und überwiegend Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnehmen. Dazu zählen beispielsweise kommunale Versorger. In weiten Teilen lehnen sich die Kodizes an den Deutschen Corporate Governance Kodex an und beschränken beispielsweise die Zahl der weiteren Aufsichtsratsmandate, die Aufsichtsratsmitglieder wahrnehmen dürfen. Hinzu kommen aber häufig zusätzliche Bestimmungen, mit denen die öffentlichen Eigentümer ihre Unternehmen besonders verbindlich kontrollieren und auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verpflichten wollen. So versuchen manche Kodizes, die Unternehmensführung an Beschlüsse der kommunalen Parlamente oder Behörden zu binden. Ein wesentlicher Teil dieser Regelungen ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Raiser im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.Der emeritierte Lehrstuhinhaber für Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin untersuchte PCGKs am Beispiel von Kodex-Entwürfen aus zwei Städten in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Ergänzend zog der Rechtswissenschaftler den Public Corporate Governance Kodex des Bundes heran.
Dokumentart: 
Working Paper
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