Abstract:
Der kommunale Finanzausgleich (KFA) in Hessen wurde zum 1.1.2016 umfassend reformiert. Im Fokus stand vor allem die Finanzausgleichsmasse und ihre Verteilung auf die kommunalen Gruppen. Das Verbundsystem wurde durch ein recht komplexes bedarfsorientiertes Verfahren ersetzt, das die Ausgleichsansprüche der Gemeinden im Verhältnis zum Land und untereinander neu ausbalanciert. Darauf wird im Folgenden nicht eingegangen. Die Überlegungen widmen sich vielmehr allein der Frage, in welchem Maße die Differenzen zwischen Steuerkraft und Finanzbedarf im neuen System ausgeglichen werden. Sie erstrecken sich somit auf die Schlüsselzuweisungen für finanzschwache und die Solidaritätsumlage für finanzstarke Gemeinden.