Zusammenfassung:
- Der Einsatz von Schiedsgerichten bei Freihandelsabkommen wird zu Recht kritisch gesehen. - Privates Schiedsgericht und Ausübung von Gerichtsbarkeit gegenuber Staaten bei Streitigkeiten, die aus Freihandelsabkommen erwachsen, schließen sich aus. - Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveranitat und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit auserhalb der Staatenebene zu unterwerfen -Eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb eines Freihandelsabkommen darf allenfalls als Staatsschiedsgericht organisiert werden. - Die Zusammensetzung eines Staatsschiedsgerichts ist so zu gestalten, dass es sich um Vertreter der Vertragsstaaten mit Zustimmung der nationalen Parlamente handeln muss.