Abstract:
Um die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG angesichts der zwischenzeitlich erreichten Anteile am Bruttostromverbrauch verstärkt marktorientiert auszugestalten und zugleich den Anforderungen der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" der EU-Kommission zu genügen, sieht § 55 EEG 2014 Ausschreibungen als neues Instrument zunächst für PV-Freiflächenanlagen vor. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung aus § 88 EEG regelt seit Februar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Rahmen einer Pilotphase die Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik- Freiflächenanlagen. Dieses Modell soll ab 2017 auch für andere Erneuerbare-Energien-Technologien die bisherige administrierte Festlegung der Förderhöhe ersetzen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EEG). Hierzu hat Anfang 2016 das BMWi weiterentwickelte Eckpunkte für eine erneute EEG-Novelle 2016 ("EEG 3.0") vorgelegt. [...]