Abstract:
Diese tabellarische Übersicht der Zollbefreiungen fasst den aktuellen Rechtsstand zusammen (Stand: 1. Januar 2012). Zum 19. Dezember 2011 sind neue Durchführungsverordnungen zur neu kodifizieten ZollbefreiungsVO (EG) Nr. 1186/2009 in Kraft getreten, welche durch die Kodifizierung der bisherigen Vorschriften umfangreiche Veränderungen der Artikelnummer ierungen nach sich zieht. Darüber hinaus ist das neue Truppenzollgesetz am 1. November 2009 in Kraft getreten, das ebenfalls in der Übersicht berücksichtigt worden ist. Die Abwicklung mit der schriftlichen Zollanmeldung (Einheitspapier und Zusatzerklärungen) wird ebenso wie die Einfuhrabwicklung unter ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) dargestellt (Verfahrenscode und Zusatzverfahren). Für zahlreiche Befreiungstatbestände ist die mündliche oder Zollanmeldung durch Handlung (sog. "konkludente" Zollanmeldung) möglich, für einige Befreiungstatbestände ist die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung von bestimmten Vordrucken oder des Einheitspapiers (EP) zwingend vorgeschrieben.