Abstract:
Die Europäische Kommission (Artikel 13, 17 EUV, Artikel 244 –250 AEUV, ex-Artikel 211–219 EGV) ist das politische Organ der EU, in dem die Mitglieder und die Willensbildung ganz von den Mitgliedstaaten gelöst sind – sie stellt die Exekutive der EU dar. Die Kommission versteht sich dabei als „Motor, Wächter und ehrlicher Makler“ der EU. Wie das Parlament und der Rat wurde die Europäische Kommission in den 50er-Jahren durch die Gründungsverträge der Gemeinschaften (EGKS, EURATOM, EWG) eingerichtet. Für die Zollverwaltung ist die Kommission vor allem als Gemeinschaftsgesetzgeber der ZK-DVO von Bedeutung. Darüber hinaus stellt die Kommission das „Dach der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten“ dar, da die Kommission die Arbeit der nationalen Zollverwaltungen aus 27 EU-Mitgliedstaaten koordiniert und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.