Abstract:
In der Öffentlichkeit besteht ein großes Interesse daran, welche Aktivitäten sowohl insgesamt als auch in Teilaspekten von der Bundesagentur für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und den optierenden Kommunen auf dem Arbeitsmarkt erfolgen. Dies betrifft einerseits die als arbeitslos erfassten Personen als auch jene, die Leistungen beziehen, ohne jedoch arbeitslos zu sein. Zudem besteht ein Interesse an einer Untergliederung der Arbeitslosen und der Leistungsbezieher nach dem zugehörigen Rechtskreis. Der Beitrag liefert einen Vorschlag, wie die entsprechende Transparenz hergestellt werden könnte. Damit wäre für arbeitsmarktpolitische Belange durchaus ein Fortschritt an Informationen verbunden, der für eine genauere Analyse der Arbeitsmarktsituation dienen kann. Hiervon unbenommen ist, dass auch zukünftig detaillierte Statistiken über den Arbeitsmarkt von der Bundesagentur für Arbeit in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden sollten.