Abstract:
Ein zentrales Ziel der Hartz-IV-Reform war es, die Förderung der Langzeitarbeitslosen durch arbeitsmarktpolitische Leistungen um eine Komponente verstärkten Forderns zu erweitern. In diesem Sinne sind die im Gesetz vorgesehenen und 2007 verschärften Sanktionsmöglichkeiten als ein Kernelement der Arbeitsmarktreform anzusehen. Angesichts der bei Hartz IV nur geringen Hinzuverdienstmöglichkeiten fungieren die Sanktionen auch als Ersatz für fehlende finanzielle Arbeitsanreize. Inzwischen wird die Verhängung von Sanktionen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) umfangreich statistisch erfasst.