Abstract:
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Vier Jahre sind vergangen, nach denen es nun erneut gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen – wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten bereits seit dem 1. Januar 2009 – die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr und Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Das BMF verschärfte alle Prüfungen für neue und bestehende Bewilligungen bei der Wareneinfuhr und Warenausfuhr. Damit wurden viele AEO-Kriterien durch die Hintertür für zollrechtliche Bewilligungen eingeführt, ohne jedoch die Vorteile des AEO-Zertifikats nach Artikel 14b ZK-DVO den Bewilligungsinhabern zu gewähren - dieses führt zu einer Akzeptanzförderung des AEO-Status seit 2009. Die Zahlen für 2011 belegen erneut die deutlichen Steigerungen von erteilten AEO-Zertifikaten: eine Verdoppelung der erteilten AEO-Zertifikate im Vergleich zu 2010. Erstmals wird die Untersuchung auf Norwegen und die Schweiz ausgedehnt. Für 2012 ist ein gleichbleibend hohes Niveau der Antragsverfahren zu erwarten. Bereits absehbar ist: mittelfristig werden sich die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen AEO-Typen ändern, da für AEO-C weniger Vorteile gelten sollen, als für AEO-S und AEO-F. Insgesamt sollen für alle AEO-Typen mehr Vorteile gewährt werden.