Abstract:
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr, Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Damit werden einige AEO-Kriterien durch die Hintertür für alle zollrechtlichen Bewilligungen eingeführt, ohne jedoch die Vorteile des AEO-Zertifikats nach Artikel 14b ZK-DVO den Bewilligungsinhabern zu gewähren - dieses führt zu einer Akzeptanzförderung des AEO-Status ab 2009. Der AEO-C (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Zoll) ist der am einfachsten zu erhaltene Status, der sofort Vorteile für den Wirtschaftsbeteiligten bringt. Die Fragen sind ab sofort ohnehin für alle Bewilligungsinhaber zu beantworten. Jetzt lohnt sich die Antragstellung auf AEO-C, den AEO-light…