Zusammenfassung:
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss grundlegend reformiert werden. Grund- und Betriebsvermögen sollen nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden. Das bedeutet eine deutliche Annäherung an die Verkehrswerte, macht jedoch das Besteuerungsverfahren aufwändiger und streitanfälliger. Ein moderater Freibetrag für Betriebsvermögen sowie Stundungsregelungen für die Steuerbelastung reichen aus, um Probleme bei der Unternehmensnachfolge zu mildern. Mögliche Mehreinnahmen aus der Höherbewertung des Grund- und Betriebsvermögens von schätzungsweise einem Drittel des bisherigen Aufkommens sollten primär für die Senkung der Steuersätze verwendet werden, sofern die Reform aufkommensneutral sein soll. Da es bisher keine empirische Evidenz für besondere wirtschaftliche Nachteile der Erbschaftsbesteuerung gibt, ist eine deutliche Steuerentlastung oder sogar Abschaffung der Erbschaftsteuer nicht sinnvoll.