Abstract:
Die Auseinandersetzungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission um das hohe Staatsdefizit in Deutschland haben auch zu einem Streit zwischen Bund und Ländern darüber geführt, welche Ebene es an mangelnder Etatdisziplin habe fehlen lassen. Zur Einhaltung des europäischen Wachstums- und Stabilitätspakts erinnert der Bund die Länder an ihre Bringschuld. Die Länder reagieren zurückhaltend und verweisen auf ihre Haushaltsautonomie; nach Art. 109 Abs. 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft unabhängig voneinander. Gleichwohl wird durch die vom europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt gezogenen Defizitgrenzen auch der Handlungsspielraum der Länder erheblich beeinträchtigt. Bisher ist es nicht gelungen, einen Weg für die innerstaatliche Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen zu finden und die Defizitgrenzen wie auch mögliche Sanktionen sowohl vertikal, also auf die einzelnen Haushaltsebenen, als auch horizontal, d. h. zwischen den einzelnen Ländern, zu verteilen. Ein Grund hierfür sind die höchst ungleichen Ausgangsbedingungen auf Länderebene. Eine Lösung dieser brisanten Frage ist dringlich, will die Finanzpolitik glaubwürdig bleiben. Auch wenn man - wie das DIW Berlin1 - der Auffassung ist, dass in einer Wirtschaftskrise die nationale Haushaltspolitik durch das 3%-Kriterium zu stark restringiert wird, ändert dies nichts an der Notwendigkeit, dass die Politik den eingegangenen Verpflichtungen nachkommen muss.