Abstract:
Am 1. Januar 2007 wird das bisherige Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Danach erhalten Eltern, die zum Zwecke der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, im ersten Lebensjahr ihres Kindes Elterngeld in Höhe von 67 % des entfallenen Nettoerwerbseinkommens. Von dieser Reform wird unter anderem erwartet, dass Mütter zu einem früheren Wiedereinstieg in den Beruf ermutigt werden. Bisherige Reformen, die primär darin bestanden, die Elternzeit auszudehnen, haben dagegen eher dazu geführt, dass die Berufsrückkehr von Müttern abgenommen hat. Aktuelle Schätzungen des DIW Berlin lassen erwarten, dass das Elterngeld zu kürzeren Erwerbsunterbrechungen von Müttern mit kleinen Kindern führen wird. Die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kindern im zweiten Lebensjahr wird nach diesen Schätzungen auf knapp 40 % ansteigen. Der Erfolg des Elterngeldes wird unter anderem davon abhängen, inwiefern es durch andere familienpolitische Maßnahmen, insbesondere im Bereich der außerhäusigen Kinderbetreuung, begleitet wird.