Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/151503 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 74 [Issue:] 12 [Publisher:] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) [Place:] Berlin [Year:] 2007 [Pages:] 185-188
Verlag: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Zusammenfassung: 
Am 26. Februar 2007 hat die EU-Kommission ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung von angeblichen "Regulierungsferien" in dem jüngst novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet. Die Kommission vermutet, dass die dort getroffene Ausnahmeregelung für "neue Märkte" speziell die Deutsche Telekom gegen Wettbewerb beim Ausbau des neuen Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) schützen soll. Die Position der EU-Kommission ist aus mehreren Gründen abzulehnen: Tatsächlich schreibt die TKG-Novelle vor, dass die Bundesnetzagentur grundsätzlich "neue Märkte" nicht unter die Ex-ante-Regulierung stellen soll, wenn hierdurch keine langfristige Behinderung des Wettbewerbs zu erwarten sei. Diese Regelung ist kein "Lex Telekom", sondern gilt für alle Unternehmen, die durch Investitionen Vorreitervorteile mit neuen Telekommunikationsnetzen und -diensten erlangen. Die in der Novelle vorgeschlagene Behandlung neuer Märkte fördert auch die Investitionsanreize der Wettbewerber, während der Ansatz der EU-Kommission das Gegenteil bewirkt. Damit gefährdet das von ihr initiierte Vertragsverletzungsverfahren den Liberalisierungsprozess und fördert stattdessen eine exzessive Regulierung.
Schlagwörter: 
Telecommunications
Regulation
Dynamic Competition
Access Holidays
JEL: 
L51
L13
D43
Dokumentart: 
Article

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Größe
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