Zusammenfassung:
Inmitten der internationalen Finanzkrise hat die Bundesregierung im Herbst 2007 das Risikobegrenzungsgesetz verabschiedet. Nun wird der Bundestag über das Gesetz entscheiden. Die einheimischen Private-Equity-/Buy-Out-Anbieter, die bislang nicht unter die Bankenaufsicht fallen, gehören zu den Hauptadressaten des Gesetzes. Damit sollen unter anderem "gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren" erschwert oder unterbunden werden, ohne zugleich "effiziente Finanz- und Unternehmenstransaktionen zu beeinträchtigen". Kurzum, es soll von der Regulierung der Aktivitäten ein stabilisierender Effekt inmitten turbulenter Zeiten ausgehen. Insbesondere Private-Equity-Fonds können als eine Ergänzung zum traditionellen Instrumentarium der Unternehmensfinanzierung verstanden werden. Das DIW Berlin hat in einer kürzlich vorgelegten Studie festgestellt, dass Private-Equity- Fonds in der Regel nicht als "Heuschreckenschwärme" über deutsche Unternehmen herfallen. Ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung ist bislang eher gering. Eine Ausweitung des Engagements von Private-Equity-Fonds wäre zu begrüßen. Gerade mittelständische Unternehmen könnten davon profitieren.