Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/157915 
Authors: 
Year of Publication: 
2017
Citation: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 4/2017 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2017 [Pages:] F20-F24
Publisher: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Abstract: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1.1.2008 geschaffen. Um eine weltweit sichere Lieferkette zu schaffen, ist jedoch eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards zwischen den beteiligten Nationalstaaten und Wirtschaftsregionen erforderlich. Ähnliche Sicherheitskonzepte bestehen in den USA, Kanada, China, Japan, Südkorea, Neuseeland aber auch Israel und der Türkei sowie in vielen anderen Regionen der Welt. Im Rahmen des SAFE-Programms der Weltzollorganisation (WCO) haben bereits 168 Staaten von 180 Mitgliedstaaten bekräftigt, dass sie Sicherheits-Zertifizierungssysteme einführen werden. Diese Einführung des AEO wird tatkräftig von der WCO mit Trainern aus den nationalen Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten und einem eigenen Programm zur Einführung des AEO unterstützt. Wesentlicher Faktor für den Erfolg der Sicherheitszertifizierung und die sichere Lieferkette ist daher die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards. Erste gemeinsame Abkommen der EU liegen vor: die EU hat Abkommen mit der Schweiz und Norwegen, mit Andorra, Japan, den USA, Kanada (Grundlagenabkommen) und China abgeschlossen. Vier Untersuchungen zum Thema sind bislang im BDZ-Fachteil veröffentlicht worden (zuletzt 2013 und 2015). Seitdem hat sich aus Sicht der EU kaum etwas verändert. Weltweit sieht die Lage inzwischen jedoch sehr verändert aus. Weitere Abkommen der EU sind 2017 noch in Verhandlung mit Hongkong (China) und Kanada (Sicherheitsübereinkommen). Was ist seit 2013 in der EU und weltweit geschehen? Das Abkommen der EU mit China ist im Mai 2014 unterzeichnet und im November 2014 veröffentlicht worden. Seit 2015 ist das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung in praktischer Anwendung. Mittel- und langfristig ist mit zahlreichen bilateralen Abkommen zur gegenseitigen AEO-Anerkennung von der EU zu rechnen, z. B. mit Australien, Argentinien, Brasilien, Indien, Indonesien, Israel, Jordanien, Neuseeland, Malaysia, Mexiko, Südkorea, Singapur und der Türkei. Zu unterscheiden sind AEO-Programme, die mit dem in der EU umgesetzten AEO-System übereinstimmen und Compliance-Programme, die eher der Bewilligung von vereinfachten Verfahren entsprechen. Dieser Beitrag stellt den Stand der gegenseitigen AEO-Anerkennung mit Stand von 2017 dar.
Subjects: 
Zollrecht
Supply Chain Risk Management
Customs Law
World Customs Organization
JEL: 
K33
K34
Document Type: 
Article
Document Version: 
Published Version
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