Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/161692 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Aktuelle Berichte No. 3/2015
Verlag: 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
Zusammenfassung: 
Wenn Deutschland dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials entgegenwir-ken will, braucht es mittelfristig sehr viel mehr Zuwanderung aus Drittstaaten. Nur ein Zehntel der Zuwanderer aus Drittstaaten nutzt die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung zu Erwerbszwecken, nur ein Prozent die Regelungen für Hochqualifizierte ('Blaue Karte EU'). Einwanderer, die nicht die erwerbsbezogenen Zugangskanäle nutzen, sind sehr viel seltener erwerbstätig, verdienen weniger und sind häufiger arbeitslos als Migranten, die zu Erwerbszwecken einreisen. Für die nachhaltige Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials ist eine stärkere Öffnung des Arbeitsmarktes für die Zuwanderung von Erwerbstätigen aus Drittstaaten, insbesondere von Hochschulabsolventen und Personen mit berufsqualifizierenden Abschlüssen, notwendig. Um den Arbeitsmarkt zu öffnen, sollte für Personen mit Hochschulabschlüssen und berufsqualifizierenden Bildungsabschlüssen auf eine Vorrangprüfung und Engpassindikatoren verzichtet werden. Wichtigstes Zugangskriterium sollte eine konkrete Arbeitsplatzzusage, die ein tarifliches Mindesteinkommen garantiert, sein. Bei Personen ohne berufsqualifizierende Bildungsabschlüsse sind eine Bedarfsprüfung und Abschätzung der Risiken für den Sozialstaat weiterhin erforderlich. Für ein Einwanderungsrecht, das diesen Anforderungen gerecht wird, bestehen zwei Optionen: Erstens kann das bestehende Recht weiter entwickelt werden, indem die Hürden für den Arbeitsmarktzugang gesenkt werden. Zweitens kann der Arbeitsmarktzugang durch ein Punktesystem geregelt werden, das sich auf wenige Kriterien beschränkt. Es kommt weniger auf das System, als auf die Kriterien und ihre Umsetzung an.
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.