Zusammenfassung:
Minijobber waren von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns aufgrund ihres vergleichsweise niedrigen Lohnniveaus besonders stark betroffen. . Als Reaktion auf den Mindestlohn könnten bei Minijobbern die Arbeitszeiten an-gepasst worden sein, insbesondere um Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. . Nach Auswertungen auf Basis des Mikrozensus ist die durchschnittliche Arbeits-zeit von Minijobbern 2015 im Vorjahresvergleich in Ostdeutschland um gut 5 Pro-zent gesunken, im Westen um halb so viel. . Diese Effekte treten vor allem an der Stundengrenze auf, die sich bei einem Lohn von 8,50 Euro pro Stunde für geringfügige Beschäftigung ergibt. . Auch bei Überstunden sind überwiegend Rückgänge zu verzeichnen. Der Anteil von Minijobbern mit Überstunden ist unabhängig von der Form der Abgeltung gering. . Nach Branchen finden sich besonders deutliche Arbeitszeitreduktionen im Osten wie im Westen beispielsweise in der Branche Kunst, Unterhaltung und Erholung, im Gastgewerbe oder in der Branche Verkehr und Lagerei.