Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/163991 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2003
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 56 [Issue:] 24 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2003 [Pages:] 5-8
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Die Private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland ist ein System lebenslanger Verträge. Im Rahmen derartige Verträge findet ein Kapitalaufbau für jeweils eine Altersgruppe statt. Wenn die Versicherten jung sind, übersteigt die Prämie die Ausgaben des Versicherers. Die Sparbeiträge werden verzinst, und die Überlebenden eines Geburtsjahrgangs erben die Sparbeiträge ihrer verstorbenen Altersgenossen. Der auf diese Weise aufgebaute Kapitalstock dient zur Senkung der Versicherungsprämien im Alter. Seit einigen Jahren wird die Regelung diskutiert, dass ein Versicherter, der seinen Versicherer wechseln möchte, keinerlei Ansprüche auf Mitgabe der von ihm mit aufgebauten Alterungsrückstellung hat. Viele Ökonomen sehen darin eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs. In einem Gutachten des ifo Instituts im Auftrag des Bundesministerium der Finanzen werden in einer Reihe von Simulationsrechnungen die übertragungsfähigen Anteile der Alterungsrückstellungen ermittelt.
Schlagwörter: 
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Deutschland
Wettbewerb
Rückstellung
Kapital
JEL: 
G22
Dokumentart: 
Article

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