Abstract:
Künftig ist der Arbeitgeber zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wiederholt oder ununterbrochen arbeitsunfähig sind, verpflichtet. Dadurch sollen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt, Anreize zu betrieblicher Prävention gesetzt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Stefan Bornemann, Universität München, analysiert die Neuregelung aus Sicht der Humankapitaltheorie. Er zeigt auf, dass sie zu einem Anstieg der Lohnzusatzkosten führt, so dass gerade bei Tätigkeiten mit einfacher Qualifikation ein unerwünschter Rückgang der Arbeitsnachfrage erwarten werden muss.