Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/164395 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 60 [Issue:] 04 [Publisher:] ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2007 [Pages:] 45-47
Verlag: 
ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Das Solidarische Bürgergeld sieht die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens für Erwachsene in Höhe von monatlich 800 € pro Kopf und eines Kinderbürgergeldes in Höhe von 500 € pro Kind vor, von denen jeweils 200 € den Charakter einer Gesundheits- und Pflegeprämie haben. Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Stattdessen zahlen die Arbeitgeber eine Lohnsummensteuer für ihre Arbeitnehmer. Das Bürgergeld wird mit eigenem Einkommen ab dem ersten Euro zu einer Transferentzugsrate von 50% abgeschmolzen. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 1600 € sinkt es daher um 50 Cent je Euro zusätzlichen eigenen Einkommens. Ab einem Bruttoeinkommen von 1600 € halbiert sich das Bürgergeld von 800 € auf 400 €. Im Gegenzug sinkt der Einkommensteuersatz auf 25% ab.
Schlagwörter: 
Negative Einkoomensteuer
Niedriglohn
Gesellschaft
Sozialstaat
Beschäftigung
Deutschland
JEL: 
H55
Dokumentart: 
Article

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