Abstract:
Das Konzept der Aktivierenden Sozialhilfe besteht im Wesentlichen aus einer auf 500 € erhöhten Hinzuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld II, einer individuellen Lohnsteuergutschrift für die ersten 200 € in Höhe der Arbeitgebersozialbeiträge nebst einem Erlass der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer in diesem Bereich, einer Absenkung des Transferentzugs oberhalb von 500 €, einer Streichung des Regelsatzes des Arbeitslosengeldes II bei Nicht-Annahme einer Beschäftigung und des Angebots von Workfare, bei dessen Ausübung das volle Arbeitslosengeld II in heutiger Höhe gewährt wird. Durch diese Kernelemente soll die Mindestlohnsicherung des jetzigen Systems durch eine Mindesteinkommenssicherung ersetzt werden.