Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/165862 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Schnelldienst [ISSN:] 0018-974X [Volume:] 70 [Issue:] 01 [Publisher:] ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München [Place:] München [Year:] 2017 [Pages:] 41-44
Verlag: 
ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München
Zusammenfassung: 
Seit dem Frühjahr 2016 müssen die Banken bei der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen neue Vorschriften beachten. Diese Neuregelung geht auf Bestrebungen der Europäischen Union zurück, zukünftig nicht nur die Risiken für die Verbraucher, sondern auch für das gesamte Finanzsystem wesentlich zu verringern. Die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers lässt aber gerade bei der nochmals aufgewerteten Bonitätsprüfung einige Fragen offen. So haben auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns anscheinend etliche Banken mit einer restriktiveren Kreditvergabe reagiert. Gleichwohl ist noch immer schwer einzuschätzen, wie groß die negativen Auswirkungen der neuen Vorgaben tatsächlich sind und ob es sich dabei nur um einen vorübergehenden Effekt handelt. Während sich die Banken über den notwendigen Änderungsbedarf der neuen Regulierung uneins sind, hat die Bundesregierung inzwischen einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die bestehenden Rechtsunsicherheiten verringern soll.
Dokumentart: 
Article

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