Abstract:
Im Juli 2016 hat der Autor erstmals eine Übersicht und Analyse der Aufwendungen vorgestellt, die bis dahin für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein aus den seit 2009 ergriffenen Stützungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank entstanden sind. Diese Analyse wird hier auf Basis der jüngsten Zahlen aus den Jahresabschlüssen der HSH Nordbank selbst, der hsh finanzfonds AöR und der hsh portfoliomanagement AöR3 fortgeführt. Stichtag ist damit der 31.12.2016, zu dem die Bank und die beiden Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) ihre jeweils jüngsten Jahresabschlüsse erstellt, und damit über ihr Vermögen und ihre Ertragslage Rechnung gelegt haben. Berücksichtigt werden hier alle Aufwendungen, die den Ländern und damit den Steuerzahlern seit 2009 im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank entstanden sind. Aufwendungen resultieren aus den seit 2009 bereits geleisteten oder zukünftig noch zu leistenden Zahlungen an die HSH Nordbank. Diese Zahlungen wurden bzw. werden über die hsh finanzfonds AöR und die hsh portfoliomanagement AöR abgewickelt. Es wurden bereits insgesamt 3,5 Mrd. € frisches Eigenkapital in die HSH Nordbank eingebracht, es wurde eine Verlustübernahmegarantie über 10 Mrd. € abgegeben, und es wurden der HSH Nordbank notleidende Forderungen zu einem Preis von 2,4 Mrd. € abgekauft. Um diese Zahlungen leisten zu können, mussten bzw. müssen die Länder am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen. Die Kreditaufnahme erfolgt ausschließlich über die Zweckgesellschaften, die beiden o. g. Anstalten öffentlichen Rechts (AöR). Die entstandenen Verbindlichkeiten sind aber schon heute den Ländern, als Eigentümern und Bürgen dieser Zweckgesellschaften, zuzurechnen. (...)