Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/170086 
Erscheinungsjahr: 
2014
Quellenangabe: 
[Journal:] ifo Dresden berichtet [ISSN:] 0945-5922 [Volume:] 21 [Issue:] 4 [Publisher:] ifo Institut, Niederlassung Dresden [Place:] Dresden [Year:] 2014 [Pages:] 25-33
Verlag: 
ifo Institut, Niederlassung Dresden, Dresden
Zusammenfassung: 
Hans Eichel, Philipp Fink und Heinrich Tiemann haben im Juni 2013 für die FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG(FES) einen Vorschlag zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen vorgelegt. Eine wichtige Säule ist dabei die Übernahme der Sozialausgaben durch den Bund. Das IFOINSTITUT, Niederlassung Dresden, hat im Auftrag der FES eine fiskalische Analyse dieser Maßnahme durchgeführt. Dazu wurden die Aus-wirkungen auf den Länderfinanzausgleich sowie beispielhaft auf den kommunalen Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen untersucht. Abhängig von den getroffenen Annahmen ist es möglich, dass durch die Übernahme der Sozialausgaben durch den Bund die Zielsetzung des Vorschlags – eine Reduzierung regionaler Disparitäten – durch die Entlastung von Kommunen in prekärer Haushaltslage erreicht wird. Da die Länder bei der Verteilung der Mittel auf die Kommunen jedoch eigene Handlungsspielräume be-sitzen (z.B. eine Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs), ist für die Umsetzung des Vorschlagsein entsprechendes Mitwirken der Länder notwendig, um die Mittel tatsächlich im Sinne der Ziele des Vorschlags an die Kommunen zu verteilen.
Schlagwörter: 
Öffentliche Sozialausgaben
Finanzbeziehungen
Finanzausgleich
Berechnung
Finanzreform
Deutschland
JEL: 
H30
I30
Dokumentart: 
Article

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