Abstract:
Die ostdeutschen Länder weisen nach wie vor vergleichsweise hohe Personalbestände im öffentlichen Bereich auf. Da aber in der Vergangenheit auf Neueinstellungen vielfach verzichtet wurde, wird die kollektive Alterung zahlreicher Belegschaften in den öffentlichen Einrichtungen zur Folge haben, dass selbst die Aufrechterhaltung des für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalbestands schon kurz- bis mittelfristig nicht mehr gewährleistet sein wird. Eine vorausschauende Personalplanung muss daher vor allem darauf gerichtet sein, den notwendigen Ersatzbedarf frühzeitig zu decken. Empfehlungen hierzu finden sich im jüngst abgeschlossenen Bericht der Sächsischen Personalkommission, der hier kommentiert wird.