Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/172488 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2017
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 12/2017 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2017 [Pages:] F61-F63
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Diese tabellarische Übersicht der Zollbefreiungen fasst den aktuellen Rechtsstand zusammen (Stand: 1.8.2017). Diese Neufassung berücksichtigt insbesondere die vollständige Geltung des Unionszollkodex (UZK) - VO (EU) Nr. 952/2013 mit den beiden DVOen UZK-DA - VO (EU) 2015/2446 - und UZK-IA - VO (EU) 2015/2447 sowie dem UZK-Übergangsrechtsakt (UZK-TDA) - VO (EU) 2016/341, seit dem 1.5.20162 sowie die Modernisierung des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG) mit Wirkung vom 16.3.2017.3 Leider ist die ZollV weiterhin nicht an den UZK angepasst worden, weswegen hier noch immer die bisherigen Normen der ZollV aufgeführt werden. Die Dienstvorschriften zu den Zollbefreiungen Z 0801 ff. und alle Standards im Mitarbeiterportal Zoll (MAPZ) sind zur Zeit nicht an die Rechtslage nach dem UZK angepasst worden (sie beziehen sich alle noch auf den ZK und die ZK-DVO, weiterhin wird von der besonderen Verwendung gesprochen, die durch die Endverwendung ersetzt worden ist). Die Abwicklung mit der schriftlichen Zollanmeldung (Einheitspapier und Zusatzerklärungen, EP) wird ebenso wie die Einfuhrabwicklung unter ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, AT) dargestellt (Verfahrenscode und Zusatzverfahren für EP/AT). Für zahlreiche Befreiungstatbestände ist die mündliche oder Zollanmeldung durch Handlung (sogenannte "konkludente" Zollanmeldung) möglich, für einige Befreiungstatbestände ist die schriftliche Zollanmeldung unter Verwendung von bestimmten Vordrucken oder des Einheitspapiers zwingend vorgeschrieben.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
JEL: 
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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