Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/175247 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsreport No. 20
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Ergebnis 1: Verankerung des Themas Mitbestimmung. Das Thema Mitbestimmung ist nicht grundsätzlich Teil des Lehrplans. Die untersuchten Studiengänge greifen es selten und selektiv auf. - Ergebnis 2: Verortung des Themas Mitbestimmung. Mit dem Thema Mitbestimmung setzen sich am ehesten die Lehrbereiche Arbeitsrecht, Personalmanagement/Human Resource Management und Unternehmensverfassung/Corporate Governance auseinander. Veranstaltungen im Pflichtbereich thematisieren die Mitbestimmung selten. Hauptsächlich greifen Wahlpflichtveranstaltungen und konsekutive Masterstudiengänge des Personalmanagements das Thema auf. - Ergebnis 3: Reflexionskontexte. Das Thema Mitbestimmung erweist sich in BWL- und Management-Studiengängen überwiegend als „blinder Fleck“. Eine individualistische, unilaterale Sichtweise dominiert Lehrgebiete, die mitbestimmungsrelevante Themengebiete behandeln, z. B. Personalwesen, Changemanagement, Corporate Social Responsibility (CSR) und Wirtschaftsethik. Wenn „Mitbestimmung“ gelehrt wird, dann überwiegend als Rahmenbedingung und aus juristischer Perspektive.
Dokumentart: 
Research Report

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