Abstract:
Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung in Deutschland, mit dem das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und die Ausge-staltung der Arbeitsbedingungen geregelt werden. Betriebliche Mitbestimmung wird hierzulande in der Regel mit der Interessenvertretung der Beschäftigten auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes gleichgesetzt. Die Bildung eines Betriebsrates ist ein gesetzlich abgesichertes Recht für Beschäftigte in Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern. Es bedarf folglich keiner Übereinkunft mit dem Arbeitgeber. Dass in den meisten Betrieben oder Unternehmen kein Betriebsrat besteht, ist darauf zurückzuführen, dass die Wahl eines Betriebsrates die Initiative der Beschäftigten voraussetzt. Im Jahr 2016 waren rund sechzig Prozent aller Beschäftigten in Betrieben tätig, in denen es eine Form von Mitarbeitervertretung gibt. Es liegen bisher keine empirischen Erkenntnisse vor, dass von der bisherigen Ausgestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes bremsende Effekte auf die Initiative von Beschäftigten ausgehen, einen Betriebsrat zu gründen.