Abstract:
Der Begriff "Compliance" wird mit rechtstreuem Verhalten und Regelbefolgung gleichgesetzt und richtet sich üblicherweise an Unternehmen oder Bürger. Entgegen diesem herkömmlichen Verständnis sollte sich die Forderung nach Compliance auch an den Staat richten. Der Staat ist für das einzuhaltende Regelwerk verantwortlich und setzt die Regelbefolgung durch, hält sich allerdings selbst nur begrenzt an die eigenen Vorgaben - wenn er sich nicht gleich im Rahmen einer asymmetrischen Regelsetzung Vorteile verschafft. Dies schadet nachhaltig dem Verhältnis zwischen Staat und Bürger - und dem Standort Deutschland. Die Stiftung Marktwirtschaft fordert die Einhaltung einer "Staatscompliance" und überprüft diese regelmäßig für den Bereich des Steuerrechts anhand der Parameter Gesetzgebung, Rechtssicherheit, Daten/Digitalisierung, Verfahren und Transparenz. Das Update 2018 berücksichtigt neuere Rechtsentwicklungen und Trends seit der ersten Ausgabe der Staatscompliance 2016.