Abstract:
Stromspeicher erscheinen derzeit vor allem in Form von Multi-Use-Speichern wirtschaftlich darstellbar, die nach Bedarf für Netzzwecke eingesetzt werden und um am Strommarkt Handelserlöse zur erzielen. Die technischen Anforderungen aus Netzsicht erfordern in der Regel, dass die Initiative für einen solchen Speicher vom Netzbetreiber ausgeht. Darf ein rechtlich entflochtener Verteilnetzbetreiber (VNB) jedoch selbst einen solchen Speicher errichten und betreiben, wenn sich kein günstigerer Marktinvestor findet? Die regulatorischen Herausforderungen liegen vor allem in den Entflechtungsregeln, die eine direkte Handelsaktivität untersagen. Das in diesem Beitrag skizzierte Drei-Stufen-Modell zeigt, wie eine entflechtungskonforme Bereitstellung und der Betrieb auch eines VNB-eigenen Speichers mittels Ausschreibungen erreicht werden können. Fragen der Diskriminierungspotenziale und Effizienzanreize werden durch die Form der regulatorischen Kostenbehandlung adressiert: Um effiziente Anreize in beiden Ausschreibungen sicherzustellen, sollte der Gebotspreis des VNB maßgebend für die Kostenanerkennung sein.